Baulandentwicklung
Das Osnabrücker Stadtbild entwickelt sich immer weiter. Dieses geschieht unter anderem durch die Sanierung oder Erweiterung des bereits bestehenden Immobilienbestandes, durch die Nachverdichtung in vorhandenen Bebauungsbereichen sowie durch die Erschließung neuer Wohnbauflächen.
Die Stadt Osnabrück ist auf der Grundlage des 2014 gefassten Ratsbeschlusses zur Wohnraumentwicklung bestrebt, in den nächsten Jahren neue Baugrundstücke auszuweisen und hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, bis zum Jahr 2020 Planungsrecht zur Realisierung von mindestens 2.500 bis 3.000 neuen Wohneinheiten zu schaffen.
Bei der Entwicklung einer Fläche zu Bauland greifen diverse Prozesse ineinander. Unterschiedlichste Aspekte wie z.B. Eigentümerinteressen, Umweltbelange, Erschließungserfordernisse und allgemeine baurechtliche Vorgaben finden ihre Berücksichtigung in einem mehrstufigen Abstimmungsverfahren zunächst verwaltungsintern, im weiteren Bebauungsplanverfahren dann auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Rahmenvorgaben für die Baulandentwicklung
Der Rat der Stadt Osnabrück hat im Juni 2018 Regelungen
- zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum,
- zu energetischen Mindeststandards von Wohngebäuden und
- zur Beteiligung von Investoren an Folgekosten für die Errichtung sozialer Infrastruktur
getroffen.
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
In Osnabrück besteht ein hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Durch die Vorgaben sollen folgende Angebote gestaffelt nach Einkommen geschaffen werden:
- Vergünstigte, sozial gebundene Mietpreise in Geschosswohnungen
- Preisreduzierte Eigentumswohnungen und Wohnhäuser
- Preisreduzierte Baugrundstücke
Energetische Mindeststandards
Zur Sicherung einer sozial- und umweltgerechten Stadtentwicklung und zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen werden von der Stadt Osnabrück erhöhte Energiestandards bei Neubauten im Geltungsbereich neu aufzustellender Bebauungspläne gefordert.
Infrastrukturabgabe
Die Ausweisung neuer Baugebiete zieht Folgeinvestitionen der Stadt Osnabrück nach sich, insbesondere im Bereich des Baus oder der Erweiterung von Kindergärten und Schulen. Damit die Stadt Osnabrück den Verpflichtungen zur Erweiterung der sozialen Infrastruktur nachkommen kann, wird eine Beteiligung von Investoren an den Herstellungskosten gefordert.
Baugebiet Große Eversheide
Im Nordwesten der Stadt Osnabrück, ca. 1 km entfernt vom Naherholungsgebiet Rubbenbruchsee, zwischen Wersener Straße und Atter Straße gelegen, entsteht im Stadtteil Eversburg in den nächsten Jahren ein ca. 5 ha großes neues Baugebiet. Es bietet Platz für ca. 200 Wohneinheiten in Ketten-, Reihen- und Doppelhäuser sowie der freistehenden Einfamilienhäuser. Der entsprechende Bebauungsplan wurde im Mai 2019 vom Rat der Stadt Osnabrück als Satzung beschlossen und ist seit Anfang Juni 2019 rechtsverbindlich.
In unmittelbarer Nähe des Baugebiets befinden sich das Schulzentrum Eversburg sowie die „Integrierte Gesamtschule (IGS)“. Die Kindertagesstätte der ev. Kirche ist ebenfalls fußläufig gut zu erreichen. Im neuen Wohngebiet selbst wird ein ca. 1.300 m² großer Kinderspielplatz Kinder und Eltern zum Spielen einladen.
Im südlichen Bereich dieses Baugebiets werden Baugrundstücke für eine mehrgeschossige Bebauung zur Verfügung stehen; im nördlichen Bereich sind Baugrundstücke für eine Bebauung vornehmlich mit Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen.
Die Erschließung des Gebietes wird in zwei Abschnitten erfolgen: Zunächst wird der südliche Teil erschlossen. Dadurch wird der Bau der Geschosswohnungen möglich. Im Norden ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens erforderlich, bevor dort nach Neuordnung der Grundstücke mit dem Bau der Ketten-, Reihen- und Doppelhäuser sowie der freistehenden Einfamilienhäuser begonnen werden kann.
Der Beginn der Grundstücksvermarktung wird vom Verlauf der Erschließung und des Umlegungsverfahrens und von der Frage abhängig sein, ob und gegebenenfalls welche Grundstücke durch die gegründete kommunale Wohnungsgesellschaft bebaut werden. Dazu werden derzeit Konzepte erarbeitet. Der Beginn der Grundstücksvermarktung wird u.a. auf der Homepage der Stadt Osnabrück unter www.osnabrueck.de/baugrundstuecke und in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Eine Interessentenliste wird nicht geführt.