Heinrich Hackmann wurde am 6. Januar 1880 in Osnabrück geboren. Von 1926 bis 1933 war er KPD-Funktionär, was ihn in der NS-Zeit zu einem politisch Verfolgten werden ließ. Nachdem die Familie Hackmann in der ersten Phase des Regimes vor allem unter Hausdurchsuchungen zu leiden hatte, wurde Heinrich Hackmann denunziert und am 30. April 1942 von der Gestapo verhaftet. Nach einer kurzen Inhaftierung im Gerichtsgefängnis Osnabrück wurde er nach Hannover überführt und dort von einem Sondergericht wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz zu drei Jahren Zuchthaus und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Seine Strafe musste er in den Zuchthäusern Werl und Münster verbüßen. Am 25. April 1944 starb er im Lazarett des Zuchthauses Münster an Herzschwäche, die durch Hunger und Entbehrungen bis zur völligen Entkräftung verursacht wurde. Hackmann war bis auf 40 Kilogramm abgemagert. Das vorherige Gnadengesuch der Familie war abgelehnt worden.
Lissy Rieke wurde am 18. August 1913 in Osnabrück geboren. In den Jahren 1929/30 schloss sie sich dem Kommunistischen Jugendverband KJVD an. Im August 1933 ging sie als Hausangestellte nach Hilversum in den Niederlanden, um sich am weltweiten Kampf um die Befreiung des Kommunisten Ernst Thälmann zu beteiligen. Im Jahr 1939 zog sie nach Amsterdam, um dort Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Zentralkomitee zum Sturz des Nationalsozialismus zu übernehmen. 1941/42 übte Lissy Rieke ihre illegale Tätigkeit im Ruhrgebiet aus. Sie fand bei Anton Stupp in Duisburg Unterkunft. Es galt, den Kontakt zu niederländischen Rheinschiffern aufrecht zu halten, Informationen und illegales Material weiterzuleiten und zu verteilen. Nach einem Besuch bei Familie und Freunden in Osnabrück wurde sie am 19. Januar 1943 von der Gestapo verhaftet, als sie in Duisburg aus dem Zug stieg. Verurteilt wurde sie durch den Volksgerichtshof Bielefeld am 17. August 1944. Am 16. Januar 1945 erhielt ihr Vater ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wurde, das das Todesurteil gegen seine Tochter Luise Johanna am 5. Januar 1945 in Dortmund vollstreckt wurde. Vor Gericht hatte sie freiwillig einen großen Teil der Hauptanklagepunkte auf sich gelenkt und hierdurch einige der Mitangeklagten der Widerstandgruppe vor dem Tode gerettet.