Das Rathaus in Osnabrück.

Fällverbot für Bäume in Privatgärten aufgehoben

 
Besitzer von Privatgärten und Kleingärtner können aufatmen. Anders als berichtet, gilt das befristete Fällverbot in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht für Bäume in Privat- und Kleingärten. Die entsprechende Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz gilt nur für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.

Der Begriff der „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ hatte allerdings in den letzten Tagen bundesweit bei Kommunen und Landkreisen für Verwirrung gesorgt. Wie zum Beispiel die Städte Soest, Bonn und Magdeburg war auch die Stadt Osnabrück der Auffassung, dass damit erwerbswirtschaftlich genutzte Flächen zum Beispiel von Gartenbaubetrieben oder Baumschulen gemeint waren, nicht aber Haus- und Kleingärten. Für Klarheit sorgt nun aber die jüngste Veröffentlichung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, die gestern den Unteren Naturschutzbehörden vom Niedersächsischen Umweltministerium bekannt gegeben wurde. Danach fallen unter den Begriff der „gärtnerisch genutzten Grundfläche“ neben den Haus- und Kleingärten auch Parkanlagen, Friedhöfe oder Rasensportanlagen.

Für den privaten Gartenbesitzer gilt aber auch weiterhin, dass er sich vor der Beseitigung oder dem Rückschnitt eines Baumes vergewissern muss, dass dort keine Vögel brüten oder Junge aufziehen oder Fledermäuse in Höhlungen ihr Winterquartier bezogen haben. Denn dann muss gewartet werden, bis die Jungen flügge sind oder die Fledermäuse ihren Winterschlaf beendet haben. Daneben macht die Naturschutzbehörde der Stadt Osnabrück darauf aufmerksam, dass es im Stadtgebiet tausende von Bäumen auch in Privatgärten gibt, die ganzjährig durch die Festsetzungen eines Bebauungsplanes geschützt sind.
Darüber hinaus hat das Niedersächsische Umweltministerium bestätigt, dass es auch weiterhin in Privatgärten in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.

Wer sich nicht sicher ist, ob Gehölze auf seinem Grundstück geschützt sind, kann gern nachfragen beim Fachbereich Umwelt, Telefon 0541 323-3173.


Text zum Herunterladen

Startseite > Rathaus Online > >

Fällverbot für Bäume in Privatgärten aufgehoben

Suche

Veranstaltungen

Veranstaltungskalender für die Region Osnabrück und das Münsterland

zum Veranstaltungskalender

Bilder, Podcast, Videos

Bildergalerien

Bildergalerien Wie war's? Erfahren Sie es in unserer kleinen Galerie. mehr

Podcast

Podcast Audio-Beiträge der Stadt Osnabrück und des osradios. mehr

Osnabrück im Film

Film Programmkino der ganz besonderen Art. mehr

Soziale Netzwerke

  • YouTube
  • Flickr
  • Myspace
  • Twitter
  • Facebook
  • Google Plus
  • RSS
  • PodCast

Soziale Netzwerke sind wegen zum Teil mangelhaften Datenschutzes in der Kritik. Dennoch wird die Stadt Osnabrück auch weiterhin in den gängigen Sozialen Netzwerken vertreten sein. Bitte beachten Sie dort die jeweiligen Angaben zum Datenschutz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stadt Osnabrück übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der einzelnen Sozialen Netzwerke.