Das Rathaus in Osnabrück.

Persönlichkeitsrechte und „Google Street View“

 
Der Rat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 9. März, beschlossen, dass die Einwohner Osnabrücks auf der städtischen Internetseite unter www.osnabrueck.de über Rechte und Pflichten gegenüber „Google Street View“ informiert werden. Mit Autos, auf deren Dächern Kameras installiert sind, fotografiert das Unternehmen Straßenansichten, um diese ins Internet zu stellen.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) schreibt auf seiner Internetseite www.bmelv.de: „Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Bürgern, die sich dadurch in ihrer Privatsphäre verletzt sehen, empfiehlt das BMELV, Widerspruch einzulegen. Und es stellt ihnen ein Musterschreiben dafür zur Verfügung. Derzeit werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Streetview" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Streetview" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist "Google Streetview" für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Um die richtigen Häuser aus der Anwendung zu entfernen, wird Google bei einem Widerspruch voraussichtlich noch einmal auf Sie zukommen, damit Sie anhand eines von Google noch zu entwickelnden Tools Ihr Haus identifizieren.“

Der Musterwiderspruch findet sich auf den Seiten des BMELV unter www.bmelv.de.


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