Das Rathaus in Osnabrück.

Axt und Säge haben ab März Sommerpause

 
Hecken, Gebüsche und Bäume haben für viele Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. Viele Insekten, Vögel und andere Kleintiere finden dort vor allem im Frühjahr und Sommer Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten. Zum Schutz dieser für den Naturhaushalt wertvollen Strukturen beschränkt das neue Bundesnaturschutzgesetz das Beschneiden und Fällen von Gehölzen auf die Herbst- und Wintermonate.

Nun ist es auch in Osnabrück seit dem 1. März bis 30. September nicht mehr erlaubt, Bäume, Hecken, Wallhecken, anderes Gebüsch sowie Röhrichtbestände und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden, auf den Stock zu setzen oder auf sonstige Weise zu beseitigen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Osnabrück hin. Eine ähnliche, bislang in Niedersachsen nur für die freie Landschaft geltende Regelung gilt mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz nun auch im städtischen Raum und damit flächendeckend.
 
Die neue gesetzliche Regelung umfasst den Schutz aller Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen wachsen sowie alle Hecken, „lebenden Zäune“ (zum Beispiel aus Weiden), Gebüsche und andere Gehölze.

„Auch Bäume in privaten Gärten fallen damit im genannten Zeitraum unter das Fällverbot. Weiterhin erlaubt sind nach wie vor schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen", erläutert Christiane Balks, Leiterin des Fachdienstes Naturschutz und Landschaftsplanung der Stadt Osnabrück. Auch notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind von dieser Verbotsbestimmung ausgenommen.
Weitere Ausnahmen gibt es in der Forst- und Landwirtschaft sowie im gewerblichen Gartenbau, bei behördlich angeordneten oder zugelassenen Maßnahmen, sofern sie im öffentlichen Interesse liegen und nicht außerhalb der Schutzfrist ausgeführt werden können, und bei genehmigten Bauvorhaben, wenn Gehölzbewuchs nur geringfügig betroffen ist.

Mit Rücksicht auf die lang anhaltende winterliche Witterung drückt die Untere Naturschutzbehörde in diesem Jahr jedoch bei entsprechenden Maßnahmen bis zum 15. März ein Auge zu.

Weitere Informationen sind erhältlich im städtischen Fachbereich Umwelt, Telefon 0541/323-3173.


Text zum Herunterladen

Startseite > Rathaus Online > >

Axt und Säge haben ab März Sommerpause

Suche

Veranstaltungen

Veranstaltungskalender für die Region Osnabrück und das Münsterland

zum Veranstaltungskalender

Bilder, Podcast, Videos

Bildergalerien

Bildergalerien Wie war's? Erfahren Sie es in unserer kleinen Galerie. mehr

Podcast

Podcast Audio-Beiträge der Stadt Osnabrück und des osradios. mehr

Osnabrück im Film

Film Programmkino der ganz besonderen Art. mehr

Soziale Netzwerke

  • YouTube
  • Flickr
  • Myspace
  • Twitter
  • Facebook
  • Google Plus
  • RSS
  • PodCast

Soziale Netzwerke sind wegen zum Teil mangelhaften Datenschutzes in der Kritik. Dennoch wird die Stadt Osnabrück auch weiterhin in den gängigen Sozialen Netzwerken vertreten sein. Bitte beachten Sie dort die jeweiligen Angaben zum Datenschutz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stadt Osnabrück übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der einzelnen Sozialen Netzwerke.