Versickerung von Niederschlägen

Die Niederschlagsversickerung von versiegelten Flächen (zum Beispiel Dachflächen) bietet sowohl ökologische als auch finanzielle Vorteile.

  • Verringerung der Regenwassergebühr
  • Verwendung kleinerer Kanalquerschnitte möglich
  • Anschluss von Neubaugebieten an bestehende Kanalisation mit begrenzter Kapazität
  • Größere Effektivität der Kläranlagen infolge gleichmäßiger Schmutzkonzentrationen bei Mischwasserkanalisation

  • Zwischenspeicher von mittleren Hochwasserabflüssen vor Ort
  • Reduzierung von Spitzenwasserabflüssen in Gewässern
  • Unterstützung der Grundwasserneubildung in stark versiegelten Gebieten
  • Erhöhung des Niedrigwasserabflusses in Gewässern
  • Erhöhung der Verdunstungsraten im urbanen Raum
  • Positive Auswirkungen auf das Stadtklima

Die anfallenden Wässer können zentral oder dezentral in Mulden, Rigolen oder Schächten zur Versickerung gebracht werden.

Grundsätzlich ist jedoch zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Niederschlagswasser hinsichtlich seiner Beschaffenheit ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit in das Grundwasser eingeleitet werden kann.

  • gute Durchlässigkeit des Sickerraums
  • keine stauenden Schichten
  • der Abstand von der Grundstücksoberfläche zum mittleren höchsten Grundwasserstand  muss mindestens ein Meter betragen
  • ausreichender Flächenbedarf, damit das versickernde Niederschlagswasser den vorhandenen Gebäudebestand nicht schädigt
  • keine Verunreinigungen des Untergrundes oder des zu versickernden Niederschlagswassers
  • Zusätzliche Regelungen in Wasserschutzgebieten oder bei Versickerungsabsichten im Festgestein sind zu beachten

Eine Grobeinschätzung, ob ein Grundstück für die Niederschlagsversickerung geeignet ist, liefert das "Fachinformationssystem Versickerung" der Stadt Osnabrück. Angaben zu ihrem Grundstück können Sie beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz oder den Stadtwerken bekommen.

Bei größeren Vorhaben ist in der Regel die Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens im Vorfeld notwendig. Vorgaben für die Erstellung eines Gutachtens können aus den "Handlungshilfen für Gutachter und Planer" der Stadt Osnabrück entnommen werden.

Für eine Niederschlagswasserversickerung ist eine Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Wassergesetz erforderlich. Erlaubnisfrei ist nur die Versickerung über wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen.

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