Die Ausstellung kann von jeder natürlichen oder juristischen Person angemietet werden. Vorausgesetzt wird, dass die Ausstellung in Räumen präsentiert wird, die grundlegenden Ansprüchen an Ausstellungsarchitektur und konservatorischem Raumklima entsprechen.
Entscheidend für die Reihenfolge der Vergabe ist das Eingangsdatum des durch den Leihnehmer unterschriebenen Leihvertrages beim Museum am Schölerberg.
Der Leihnehmer hat die Ausstellung gegen alle Gefahren von Ort zu Ort und für den Zeitraum der Ausstellung zu versichern. Eine hinreichende Aufsicht in den Ausstellungsräumen ist ebenfalls sicher zu stellen.