Denn bei solchen Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle Geschäft. Die als Schnäppchen gepriesenen Kochtöpfe, Badezusätze oder Trinkkuren sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel. Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich ältere Menschen vor den Tricks der Verkäufer schützen:
- Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
- Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
- Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.
Decken, Trinkkuren, Arzneimittel: Trotz vieler Warnungen der Polizei werden ältere Menschen immer wieder bei so genannten Kaffeefahrten von unseriösen Verkäufern dazu gebracht, minderwertige und überteuerte Produkte zu kaufen. Dank zweifelhafter Verkaufsmethoden schließen viele Senioren auch undurchsichtige Kaufverträge ab, die nicht selten ihr monatliches Einkommen übersteigen. Die Polizei informiert in ihrer Broschüre "Der goldene Herbst" unter anderem auch über die Tricks der Verkäufer.

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