Grundschulen

Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4. Die Grundschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern erfolgreiches Lernen, regt ihre Lernfreude sowie ihre Lern- und Leistungsbereitschaft an. Die Grundschule schafft damit die Grundlage für den weiteren Bildungsweg ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglicht ihnen den Erwerb notwendiger Kompetenzen für weiterführende Bildungsprozesse. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich insbesondere sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und erste fremdsprachliche Fähigkeiten an und finden Zugänge zu den Perspektiven in den Gesellschafts- und Naturwissenschaften.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Grundschulen im Ganztag

Zum Schuljahreswechsel 2024/2025 werden alle städtischen Grundschulen offene Ganztagsschulen sein.

Der schulische Ganztag umfasst Unterricht, ein Mittagessen und Ganztagsangebote. Im Anschluss an den schulischen Ganztag gibt es die Möglichkeit, den kooperativen Hort der Kinder- und Jugendhilfe zu nutzen. Die Ganztagschule mit ihrem ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebot hat deutlich mehr Zeit für Kinder. Hausaufgaben werden in der Schule erledigt, oder spezielle Lernzeiten, die die Hausaufgaben ersetzen, angeboten.

Über den Unterricht hinaus gibt es zahlreiche Arbeitsgemeinschaften u.a. aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst, Natur oder aus kreativen Bereichen. So können Talente früh erkannt werden und sich besonders gut entwickeln und einzelne Schüler und Schülerinnen ohne Notendruck gezielter gefördert werden. Dazu arbeiten Schulen mit externen Partnern, wie Sportvereinen, Musikschulen und anderen in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Organisationen zusammen.

Vom Mittagessen bis hin zum kooperativen Hort haben die Schüler und Schülerinnen feste Bezugspersonen. Pädagogische Fachkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sind neben Lehrpersonal an der Ganztagsschule tätig und begleiten die Kinder durch den schulischen Nachmittag und den kooperativen Hort. Speziell für den Ganztag eingerichtete Räume bieten den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus Möglichkeiten des Rückzugs und der Entspannung. Weitere Schulräume, Turnhalle oder Außengelände können ebenfalls genutzt werden. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Mittagessen und den unterschiedlichen Nachmittagsangeboten sowie dem Hortangebot ist freiwillig.

Online-Grundschulfinder

Mit dem Grundschulfinder können Sie sich mit wenigen Klicks die für Ihre Kinder zuständige Grundschule, ob Gemeinschaftsschule oder katholische Bekenntnisschule, online anzeigen lassen. Sie finden hier auch weitere Informationen zur Einschulung und Anmeldung sowie eine Liste aller Grundschulen.

Verlässliche Betreuung an Grundschulen

Alle Grundschulen der Stadt Osnabrück werden in der Organisationsform „Verlässliche Grundschule“ geführt.

Der Begriff „verlässlich“ bezieht sich auf die Öffnungszeiten der Schule. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens von 5 Stunden Unterricht haben oder betreut werden. Die Kinder werden zum Beispiel nicht wegen Unterrichtsausfalls vorzeitig nach Hause geschickt.

Für die Klassen 1 und 2 wird täglich eine einstündige Betreuung außerhalb des Pflichtunterrichts angeboten. Die Betreuung wird von geeigneten Kräften wie Sozialarbeiterinnen, Erzieherinnen und Übungsleiterinnen übernommen. Möglich ist eine Zusammenarbeit mit Horten und freien Trägern der Jugendhilfe.

In den Klassen 3 und 4 ist die Zeit mit Unterricht ausgefüllt. Es werden bereits zwei Wochenstunden Fremdsprachenunterricht (im allgemeinen Englisch) erteilt.

Darüber hinaus besteht an allen städtischen Grundschulen (außer Diesterwegschule) eine Zusammenarbeit mit räumlich angeschlossenen Horten oder Angebote von freien Trägern der Jugendhilfe mit einem weitergehenden Betreuungsangebot für die Zeit nach 13 Uhr bis in der Regel 17 Uhr und zu den Ferienzeiten. Diese Angebote sind kostenpflichtig.

Ganztagsschulen

Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Mittagessen und den unterschiedlichen Nachmittagsangeboten ist freiwillig. 

  •    Diesterwegschule, Windthorststraße 37
  •     Drei-Religionen-Schule, Süsterstraße 8–10
  •     Grundschule Eversburg, Schwenkestraße 2
  •     Grundschule am Schölerberg, Jellinghausstraße 24
  •     Grundschule Hellern, Große Schulstraße 83
  •     Heiligenwegschule, Heiligenweg 40
  •     Rosenplatzschule, Rosenplatz 20
  •     Schule in der Dodesheide, Bassumer Straße 1
  •     Stüveschule, Kreuzstraße 15
  •     Waldschule Lüstringen, Am Hallenbad 5
  •     Bernhard-Overbergschule, Hanns-Braun-Str. 2, ab 2021
  •     Albert Schweitzer Schule, Lerchenstraße 90
  •     Heilig-Geist Schule, Reinhold-Tiling-Weg 62

Grundschulen in städtischer Trägerschaft

Grundschulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück

Grundschulen in freier Trägerschaft