Die Rahmenbedingungen bleiben die gleichen. Wie in vergangenen Jahren sind Osterfeuer auch weiterhin in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen grundsätzlich verboten. Tabu sind auch Kleingartenparzellen, da hier die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können.
Als maximale Grundfläche sind 25 Quadratmeter und eine Aufschichthöhe von vier Meter erlaubt. Die Anträge sind spätestens drei Wochen vor Ostern beim Fachbereich Umwelt zu stellen. Bei erstmaliger Antragstellung ist die Abnahme der vorgesehenen Fläche durch die Feuerwehr und die untere Abfallbehörde erforderlich.
Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Es sind Mindestabstände zu den nächsten benachbarten Gebäuden von 50 Metern einzuhalten, bei Baumbeständen und Hecken betragen die Mindestabstände 15 Meter.
Ausführliche Informationen werden vom Fachbereich Umwelt, Natruper-Tor-Wall 2 (Stadthaus 1) durch Heiko Brosig, Telefon 0541 323-2434 gegeben.
Die Stadt Osnabrück hat sowohl die Regelungen zum Osterfeuer, Antragsvordruck als auch die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten ins Internet gestellt. Die interaktive Karte ermöglicht es den Bürgern, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen und anschließend die Karte im Maßstab zu vergrößern, um leicht feststellen zu können, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt möglich ist.
Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Kontrollen während der Osterfeiertage sichergestellt.




