Luftreinhaltepläne beschreiben langfristige verursacherbezogene Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in Gebieten, in denen die Feinstaub- und die ab 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten werden.
Aktionspläne beschreiben kurzfristig zu ergreifende temporäre Aktionen wie beispielsweise verkehrslenkende Maßnahmen, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Mit ihnen sollen Grenzwertüberschreitungen vermieden beziehungsweise die Überschreitungsdauer reduziert werden.
Das Kasseler Ingenieurbüro Planungsgruppe Nord (PGN) hat mit Unterstützung des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim einen Luftreinhalte- und Aktionsplan erarbeitet. Dieser wurde in der Version vom November 2008 mit den in der Ratssitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen vom Rat der Stadt Osnabrück am 9. Dezember 2008 beschlossen und tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. In 2011 wurde aufgrund weiterer Überschreitungen eine Ergänzung des Luftreinhalteplanes notwendig, um die Maßnahmen darzustellen, die geeignet sind den Stickstoffdioxidgrenzwert spätestens in 2015 einzuhalten.