Die europäische Gesetzgebung hat 1996 und 1999 mit neuen Grenzwerten die Feinstaub-Problematik in den Innenstädten ins Blickfeld gerückt: Seit dem 1. Januar 2005 darf europaweit an höchstens 35 Tagen im Jahr der Wert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten werden. Der über das Jahr gemittelte durchschnittliche Tageswert darf ebenfalls seit dem 1. Januar 2005 einen Wert von 40 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft nicht überschreiten. Bei den Feinstaubmesswerten gab es in der Vergangenheit erhebliche Überschreitungen dieses Grenzwertes (2006 Überschreitungen an 135 von 435 Messstationen in Deutschland). Zurzeit wird daher in vielen Kommunen die Einrichtung von Umweltzonen diskutiert und teilweise auch schon umgesetzt (wie beispielsweise in Hannover, Münster, Ruhrgebiet und Berlin), in die nur noch emissionsarme Fahrzeuge mit Umweltplaketten einfahren dürfen.
Da Feinstäube aus vielen unterschiedlichen Quellen herrühren, lassen sich die lokalen Ursachen für die Feinstaubbelastung oft nicht eindeutig klären. Die Minderung der Feinstaubbelastung ist daher eine sehr komplexe Problematik.
Der Rat der Stadt Osnabrück hat den Luftreinhalte- und Aktionsplan Osnabrück am 9. Dezember 2008 in seiner Version vom November 2008 mit den in der Ratssitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen beschlossen.
Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2008 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan gemäß § 47 BImSchG für das Gebiet der Stadt Osnabrück beschlossen.




