Gerüche können ebenfalls zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen. Auch hier sind Immissionsrichtwerte festgelegt. Die Geruchsimmissionen werden durch Rasterbegehungen oder Ausbreitungsrechnungen ermittelt.
Nur bei Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit kann die Verwaltung im öffentlich-rechtlichen Interesse tätig werden. Grundlage hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den dazugehörigen Rechtsverordnungen.
Die Immissionsschutzbehörde im städtischen Fachbereich Umwelt ist für Anlagen bestimmter Wirtschaftszweige zuständig, zum Beispiel beim Baugewerbe, bei Tankstellen ohne größere Reparaturwerkstatt, bei Einzelhandelsgeschäften oder dem Gastgewerbe.
Für andere Wirtschaftszweige ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt zuständig.
Weitere Informationen:
Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Sprechzeiten:
montags bis freitags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
Linie 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz
Linie 31, 33 - Heger Tor
Parken:
Stadthausgarage
Zentrale E-Mail-Adresse: