Europawahl 2024

Statistik, Stadtforschung und Wahlen

Am Sonntag den 9. Juni 2024 findet in Deutschland die zehnte Wahl des Europäischen Parlamentes statt. Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zur Europawahl in der Stadt Osnabrück.

Ehrenamtliche Hilfe gesucht!

Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die normale staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Zur Durchführung der Europawahl benötigt die Stadt Osnabrück deshalb etwa 1.500 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Haben Sie Interesse sich in diesem Bereich zu engagieren? Dann klicken Sie hier und melden sich an! Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an wahlhelfernoSpam@osnabruecknoSpam.de.

Die Aufgaben einer Wahlhelferin/eines Wahlhelfers

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für den reibungslosen Ablauf am Wahltag unverzichtbar. Zu ihren Aufgaben – unabhängig davon, ob es sich um eine Bundes- oder Landtagswahl handelt – gehören

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Abgleichen der Wahlberechtigung mit dem Wählerverzeichnis,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis festhalten,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Auswertung der Stimmen und
  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Einen Einblick in die Tätigkeiten als Wahlhelferin/als Wahlhelfer bieten die Reportage unter diesem Link oder das Interview mit einem Wahlhelfer hier.

Im Wahllokal

Urnenwahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Europawahl in den 115 Wahllokalen der Stadt Osnabrück statt. Das Ihnen zugeteilte Wahllokal finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung oder den Kartendienst des Geodatenportals der Stadt Osnabrück. Dazu benötigen Sie nur ihre Adresse. Auch finden sich dort Fotos der Wahllokale, die Ihnen bei der Wegfindung behilflich sein können.

Briefwahl

Beantragung eines Wahlscheins

Möglichkeiten der Briefwahlbeantragung

Sie wollen Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Ab dem 29. April 2024 können Sie den dazu nötigen Wahlschein beantragen. Hier stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Scannen Sie den QR-Code in Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief mit einem QR-Scanner (z.B. mit Ihrer Handykamera oder einer App). Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der Ihre Daten bereits vorerfasst sind. Lediglich falls Sie eine abweichende Adresse wünschen, weil Sie sich aktuell nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, müssen Sie diese manuell eingeben. Folgen Sie den Schritten der Eingabemaske. Nach ein paar Klicks ist der Vorgang abgeschlossen.
  • Im Serviceportal der Stadt Osnabrück (https://service.osnabrueck.de/) können Sie unter dem Stichwort „Wahlen“ Ihren Wahlschein beantragen. Für diese Art der Beantragung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählerverzeichnis-Nummer. Diese finden Sie im oberen Kasten auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Antrag per Post. Im Wahlbenachrichtigungsbrief befindet sich ein entsprechender Briefwahl-Antrag (Rückseite). Bitte kreuzen Sie an, dass der Wahlschein für Sie selbst erteilt werden soll. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie die Briefwahlunterlagen erhalten. Bitte kreuzen Sie die gewünschte Möglichkeit an. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Wahlscheinanträge werden zurückgeschickt und können erst nach der Unterschrift bearbeitet werden. Versenden Sie den Antrag in einem Briefumschlag mit einer Briefmarke an die auf dem Antrag aufgeführte Adresse.
  • Gerne können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro beantragen. Nach direktem Erhalt der Unterlagen können Sie diese mit nach Hause nehmen oder die Möglichkeit nutzen und Ihre Stimme direkt an Ort und Stelle abgeben. Hierfür sind – wie im Wahllokal – Wahlkabinen und Wahlurnen aufgebaut. Mitarbeitende des Wahlbüros sind Ihnen bei der Briefwahl an Ort und Stelle gerne behilflich.
  • Wenn Sie nicht selbst Ihren Wahlschein beantragen, sondern dies durch eine andere Person erledigen lassen, muss diese hierzu bevollmächtigt werden. Bitte ankreuzen, dass der Antrag als Vertreter/in bzw. bevollmächtigte Person und nicht selbst gestellt wird. Die Möglichkeit des Erhalts der Unterlagen ankreuzen (siehe Beantragung des Wahlscheins per Post). Unterschreiben des Antrags durch die bevollmächtigte Person. Ausfüllen der Vollmacht: Die Kästen „Vollmacht der/des Wahlberechtigten“ und „Erklärung der/des Bevollmächtigten“ müssen vollständig ausgefüllt sein.
Hinweise zur Europawahl für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Osnabrück wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
  • Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
  • Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
  • Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
  • Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

Kontakt

Wahlinfo

Informationen zum Wählerverzeichnis, zu den Wahlräumen und zur Briefwahl

Wahlorganisation

Leitung des Wahlbüros, Informationen zum Wahlrecht und zu Wahlvorschlägen

Wahlbüro

Sedanstraße 109,
49076 Osnabrück


Reguläre Öffnungszeiten

Montag 8 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 16 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 17:30 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Team

  • Nicole Atmaikine
  • Alexander Bartsch
  • Rami Fayoume
  • Stephanie Huber
  • Frank Westholt

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