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Zertifizierungen 

Anerkannter Entsorgungsfachbetrieb

Der Osnabrücker ServiceBetrieb, ehemals Abfallwirtschaftsbetrieb, ist seit dem 2. September 1998 als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Das gibt Abfallbesitzern die Gewissheit, dass ihr Müll durch den Abfallwirtschaftsbetrieb fachgerecht und rechtlich zulässig entsorgt wird.

Durch § 52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wurde der "Entsorgungsfachbetrieb" eingeführt. Durch Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation wie zum Beispiel TÜV oder durch den Beitritt zu einer Entsorgergemeinschaft kann ein Entsorgungsunternehmen das Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb erlangen, indem es sich einer jährlichen Überprüfung unterzieht.

Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bringt einige wichtige Vorteile. Abfallerzeuger und Abfallbesitzer sind bis zur endgültigen Entsorgung für ihren Abfall verantwortlich. Sollte ein für die Entsorgung beauftragtes Unternehmen beispielsweise eine falsche Abfallablagerung durchführen oder den Abfall gar widerrechtlich ins Ausland bringen, kann der Abfallerzeuger strafrechtlich mitverfolgt werden, da er seiner gesetzlich bestehenden Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.

Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Urteil vom 2. März 1994 klargestellt: Wer einen Dritten mit der Beseitigung umweltgefährdenden Abfalls beauftrage, müsse sich vergewissern, dass dieser tatsächlich in der Lage und rechtlich befugt sei, den Abfall ordnungsgemäß zu beseitigen. Andernfalls handele der Auftraggeber fahrlässig und verletze seine Sorgfaltspflicht, heißt es dort.

Durch die Beauftragung des Osnabrücker ServiceBetriebes wird der Abfallerzeuger entlastet, da er nicht mehr mühsam nachweisen muss, wie, wann und wo er sich über die Zuverlässigkeit des Entsorgers informiert hat. Die Zertifizierung als Fachbetrieb nimmt dem Abfallverursacher diese Verpflichtung ab.

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