Die Freigabe eines Kindes zur Adoption ist eine Alternative zu einem Schwangerschaftsabbruch und für Paare, die selbst keine Kinder bekommen können, oftmals die einzige Chance zur Elternschaft.
Bringt die Frau das Kind zur Welt, kann sie frühestens nach acht Wochen die Einwilligung zur Adoption erteilen. Für eine Adoption ist grundsätzlich die Einwilligung beider Elternteile erforderlich. Es besteht jedoch weder das Recht noch die Pflicht zur Beteiligung des leiblichen Vaters, wenn seine Identität nicht festgestellt wurde. Der leibliche Vater kann aber seine Mitwirkung am Adoptionsverfahren erreichen, wenn er glaubhaft macht, biologisch als Vater des Kindes in Betracht zu kommen.
Die Einwilligung der Mutter muss vor dem Notar beurkundet werden und anschließend dem Vormundschaftsgericht zukommen. Sie ist unwiderruflich. Allerdings verliert sie ihre Kraft, wenn die Adoptiveltern ihren Antrag zurücknehmen oder das Vormundschaftsgericht die Annahme versagt. Ferner verliert die Einwilligung ihre Kraft, wenn das Kind nicht innerhalb von drei Jahren ab dem Wirksamwerden der Einwilligung angenommen wird.
Weitere Informationen:
Standesamt
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr (ohne Termine)
Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache)
Bis auf Weiteres sind freitags die Bereiche "Anmeldung von Eheschließungen", "Besondere Personenstandsangelegenheiten" und die Urkundenstelle des Standesamtes geschlossen.
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja, in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage