Es gibt viele schöne Vornamen. Bedenken Sie bei der Wahl, dass Ihr Kind mit diesem Namen leben muss. Mädchennamen dürfen auch tatsächlich nur Mädchen gegeben werden und Jungennamen nur Jungen. Wählen Sie einen Namen, der sowohl Mädchen als auch Jungen gegeben werden kann (zum Beispiel Kim, Kai oder Chris), müssen Sie ihn mit einem zweiten Namen kombinieren, aus dem eindeutig das Geschlecht Ihres Kindes hervorgeht (beispielsweise Kai Christian oder Kai Christina).
Fantasienamen oder -bezeichnungen sind nicht zulässig. Vornamensverzeichnisse, die teilweise auch den Ursprung der Namen erläutern, helfen Ihnen vielleicht bei Ihrer Entscheidung.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, wählen sie den Namen gemeinsam aus, ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, darf er allein entscheiden.