Das Rathaus in Osnabrück.


Ab dem siebten Lebensmonat

Ab dem siebten Lebensmonat des Kindes gelten folgende Einkommensgrenzen für das ungekürzte Erziehungsgeld:
  • für ein Paar mit einem Kind: 16500 Euro
  • für Alleinerziehende mit einem Kind: 13500 Euro

Auch hier erhöhen sich die Einkommensgrenzen für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3140 Euro.

Bei einem Einkommen bis zu dieser Einkommensgrenze wird das ungekürzte monatliche Erziehungsgeld von 300 Euro (Regelbetrag) beziehungsweise 450 Euro (Budget) gezahlt. Bei einem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze verringert sich ab dem siebten Lebensmonat das Erziehungsgeld (Regelbetrag) um 5,2 Prozent (Budget 7,2 Prozent) des Einkommens, das die oben genannte Einkommensgrenze übersteigt.

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