Das Rathaus in Osnabrück.


Erziehungsgeld in Form des Regelbetrags

Der Regelbetrag wird in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt.

Für die ersten sechs Lebensmonate beträgt die Einkommensgrenze für das Erziehungsgeld in dieser Form 30000 Euro pauschaliertes Nettoeinkommen für ein Paar mit einem Kind und 23000 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind. Wird diese Einkommensgrenze nicht überschritten, besteht ein Anspruch auf den vollen Regelbetrag. Übersteigt das Familieneinkommen diese Grenzen, besteht kein Anspruch auf Erziehungsgeld.

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind der Familie um jeweils 3140 Euro.

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