Vorläufiges Identitätsdokument, das Ihnen sofort ausgestellt wird, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie unverzüglich einen Ausweis benötigen.
Allgemeine Informationen
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig. Gleichzeitig stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines (endgültigen) Personalausweises. Verlängerungen sind nicht möglich.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Personen, die über einen gültigen Reisepass verfügen, genügen damit ihrer Ausweispflicht.
Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.
Benötigte Unterlagen:
Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Reisepass beziehungsweise Kinderausweis, ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen auch keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie. Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesdruckerei. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.
Bei Verlust Ihres Personalausweises legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Ausweises Ihren Reisepass (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.
Gebühren: 10 Euro
Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.





