Das Rathaus in Osnabrück.

Allgemeine Gefahrenabwehr

Die Stadt Osnabrück als Ordnungsbehörde trifft Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Sie schreitet ein bei Gefährdungen der Allgemeinheit oder der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch
  • gesundheitsgefährdende Zustände in Wohnungen,
  • bestimmte Zustände auf Grundstücken,
  • das Verhalten von Personen sowie
  • den Zustand von Sachen und Tieren.

Sie überwacht die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und erteilt Erlaubnisse oder Genehmigungen in bestimmten vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen.

Bestattungen und Gefahrenabwehr

Wenn es bei einem Verstorbenen keine Angehörigen gibt oder Angehörige von Verstorbenen nicht rechtzeitig ermittelt werden können, um die Bestattung in Auftrag zu geben oder wenn die Angehörigen dies ablehnen, wird die Ordnungsbehörde tätig.

Gebühren:

Die Kosten der Bestattung werden dem Bestattungspflichtigen auferlegt. Bestattungspflichtig ist in der Regel der nächste Angehörige.

Weitere Informationen:
 

Öffnungszeiten:

montags bis freitags 8.30 bis 12 Uhr donnerstags 14 bis 17.30 Uhr

Barrierefreiheit:

Parkplätze für Behinderte: ja, vor dem Haus und in Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja

Busverbindung:

11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage

Adresse:

Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2



Fachbereich Bürger und Ordnung
Frau B. Grothaus
Zimmer 239
Telefon: 0541 323-4529
Fax: 0541 323-4529
grothaus.bosnabrueck.de

Frau K. Höger
Zimmer 236
Telefon: 0541 323-3246
Fax: 0541 323-153246
hoegerosnabrueck.de

Frau Sa. Rohe
Zimmer 236
Telefon: 0541 323-3243
Fax: 0541 323-153243
roheosnabrueck.de

Herr C. Brunckhorst
Zimmer 239
Telefon: 0541 323-4631
Fax: 0541 323-154631
brunckhorstosnabrueck.de

Herr E. Heinicke
Zimmer 237
Telefon: 0541 323-3244
Fax:0541 323-153244
heinicke.ewosnabrueck.de

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