Das Rathaus in Osnabrück.

Wohnsitz und Zuständigkeit des Standesamtes

Die Zuständigkeit des Standesamtes für die Anmeldung der Eheschließung richtet sich nach dem Wohnsitz.

Sie können Ihre Eheschließung beim Standesamt Osnabrück anmelden, wenn mindestens einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Osnabrück hat.

Wenn keiner von Ihnen seinen Wohnsitz in Osnabrück hat, Sie aber gern hier heiraten möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Der dortige Standesbeamte wird Ihre Anmeldung entgegennehmen und das Standesamt Osnabrück ermächtigen, Sie zu trauen.

Wenn Sie in Osnabrück wohnen, aber in einer anderen Stadt heiraten möchten, dann melden Sie bitte Ihre Eheschließung beim Standesamt Osnabrück an. Der Standesbeamte wird dann das Standesamt, das Sie trauen soll, ermächtigen, die Trauung durchzuführen.


Weitere Informationen:
 

Standesamt

Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr (ohne Termine)
Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache)

Bis auf Weiteres sind freitags die Bereiche "Anmeldung von Eheschließungen", "Besondere Personenstandsangelegenheiten" und die Urkundenstelle des Standesamtes geschlossen.

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: ja, in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja

Busverbindung:

11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage

 

Ansprechpersonen:

Frau S. Helmkamp
Zimmer 217
Telefon: 0541 323-3322
Fax: 0541 323-152710


 

Frau B. Werner
Zimmer 218
Telefon: 0541 323-3322
Fax: 0541 323-152710

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