Das Rathaus in Osnabrück.


Zuzug und Umzug

Wenn Sie in die Stadt Osnabrück ziehen oder innerhalb Osnabrücks umziehen, müssen Sie binnen einer Woche der Meldebehörde den Wohnungswechsel anzeigen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden.

Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Formular wird per elektronischer Datenverarbeitung (EDV) mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift.

Was ist zu tun?

  1. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. 
  2. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, in dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung fällt, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Fahrzeugschein muss aktuelle Adresse enthalten

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, stets Ihre aktuelle Adresse in Ihren Fahrzeugschein eintragen zu lassen (gebührenpflichtig). Die Anschrift muss nach einem Wohnungswechsel unverzüglich geändert werden.

Wenn Sie noch einen "alten" Fahrzeugschein (Ausstellungsdatum bis zum 30. September 2005) besitzen, können Sie die Anschriftenänderung bei einem Umzug innerhalb Osnabrücks im Fahrzeugschein zusammen mit Ihrer Ummeldung im Bürgeramt vornehmen lassen.

Die Änderung der neuen Zulasungsbescheinigung ist nur in der KFZ-Zulassung möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Bei Änderung des "alten" Scheines im Bürgeramt: Personalausweis und/oder Reisepass oder Identitätskarte (bei EU-Angehörigen)

Gebühren:

  • Die Ummeldung ist gebührenfrei
  • Für die Adressänderung des "alten" Kraftfahrzeugscheins im Bürgeramt: 10,70 Euro

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