Kopien oder Abschriften von Schriftstücken werden im Bürgeramt beglaubigt, wenn
- das Original von einer Behörde ausgestellt worden ist oder
- die Kopie oder Abschrift bei einer Behörde vorgelegt werden muss.
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
Die Vorlage des Originals ist erforderlich. Die Kopien werden im Bürgeramt kostenlos angefertigt.
Kopien von Personenstandsurkunden und von nicht deutschsprachigen Schriftstücken werden nicht beglaubigt.
Unterschriften werden ebenfalls nur beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch). Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters vollzogen oder von diesem anerkannt wird.
Gebühren:
- pro Beglaubigung 4 Euro
- für jede weitere Beglaubigung des selben Dokumentes innerhalb der selben Vorsprache 2 Euro
- Unterschriftsbeglaubigungen pro Unterschrift 6 Euro
Stadthaus 1
Zimmer 21
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Öffnungszeiten:
montags und dienstags 8 bis 16 Uhr
mittwochs von 8 bis 12 Uhr
donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr
freitags von 8 bis 12 Uhr.
Hinweis: Wegen des hohen Beratungs- und Bearbeitungsaufwandes für Anträge auf den neuen Personalausweis müssen Sie gegenwärtig mit längeren Wartezeiten rechnen.
Telefonische Erreichbarkeit:
montags bis mittwochs von 8 bis 14 Uhr,
donnerstags von 8 bis 16 Uhr,
freitags von 8 bis 13 Uhr.
Telefon: 0541 323-3006
Fax: 0541 323-4330
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