A. Mehrfamilienhaus
Die Baulücke zwischen den Häusern Iburger Straße 167 und 173 zur Größe von etwa 1.320 m² kann nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans mit einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus (WA III GRZ o,4 GFZ 1,2) bebaut werden.
Der Grundstücksplan und ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan sowie den dazu gehörenden textlichen Festsetzungen sind als Anlagen beigefügt.
Schriftliche Kaufangebote können eingereicht werden bei der
Stadt Osnabrück
Fachdienst Grundstücke und Gebäude
Bierstraße 32 a
49074 Osnabrück
Lage: Iburger Straße
Größe: ca. 1.320 m²
Bodenrichtwert: 125 €/m²
B. Einfamilien- und Doppelhäuser
Das vom Rat der Stadt Osnabrück beschlossene städtische Spielplatzkonzept sieht unter anderem vor, dass nicht mehr benötigte Spielplatzflächen bei entsprechender Eignung als Wohnbaugrundstücke an Bauinteressenten verkauft werden sollen.
Bei den für eine Veräußerung in Frage kommenden Flächen liegt schon ein geänderter Bebauungsplan vor. Für die nachfolgend genannten Flächen können bei Interesse Kaufangebote abgegeben werden:
Lage: Erdbrinkstraße
Größe: 1.696 m²
Bodenrichtwert: 150 €/m²
Lage: Tiemannstraße
Größe: 792 m²
Bodenrichtwert: 160 €/m²
Die Grundstückspläne und entsprechende Ausschnitte aus dem jeweiligen Bebauungsplan sowie den dazu gehörenden textlichen Festsetzungen sind als Anlagen beigefügt.
Schriftliche Kaufangebote können eingereicht werden bei der
Stadt Osnabrück
Fachdienst Grundstücke und Gebäude
Bierstraße 32 a
49074 Osnabrück
Zum Herunterladen:
Unterlagen Iburger Straße
Unterlagen Erdbrinkstraße
Unterlagen Tiemannstraße