Unter dem Eindruck der Ereignisse in einem Jugendlager im Sommer 2010, bei dem es zu körperlichen Übergriffen von Jugendlichen und Kindern untereinander kam, hat der Rat der Stadt Kriterien zur Sicherung der Qualität von Kinder- und Jugendfreizeiten und internationalen Jugendbegegnungen beschlossen.
Diese Qualitätskriterien, die ab sofort Bestandteil der städtischen Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit sind, schreiben unter anderem die Beachtung eines Betreuerschlüssels von 1:8, den verbindlichen Einsatz von anerkannten Jugendgruppenleitern oder ausgebildeten pädagogischen Fachkräften und den Nachweis der Teilnahme der eingesetzten Betreuer an einem Vorbereitungsseminar zum Themenbereich Kinder- und Jugendschutz, sexueller Missbrauch und Krisenintervention vor. Die Durchführung des vorgeschriebenen Vorbereitungsseminars und ein mitfahrender Gesamtleiter werden von der Stadt finanziell zusätzlich bezuschusst.
Dem politischen Beschluss zur Qualitätssicherung von Jugendfreizeiten sind intensive Gespräche der Jugendverwaltung mit dem Stadtjugendring, Stadtsportbund, Technischen Hilfswerk und den kirchlichen Jugendverbänden vorausgegangen. Stadtjugendpfleger Hans-Georg Weisleder, der die Gespräche mit den Verbänden geführt hat, hält die gemeinsam erarbeiteten Veränderungen und Qualitätsstandards bei der städtischen Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten für geeignet, die notwendige Sensibilität bei den Verantwortlichen und ehrenamtlichen Betreuern für den Kinder- und Jugendschutz bei Jugendfreizeiten und deren pädagogische Qualität zu sichern.
Die veränderten Richtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit können eingesehen werden unter
www.osnabrueck.de/jugendverbandsarbeit. Fragen hierzu werden unter Telefon 0541/323-2268 oder E-Mail:
egbers@osnabrueck.de beantwortet.