Das Rathaus in Osnabrück.

Kosten der Bestattung

Wenn die Kosten für die Bestattung durch den Nachlass nicht abgedeckt werden und Ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim städtischen Fachbereich Soziales und Gesundheit stellen.

Beamtinnen und Beamte erhalten gegebenenfalls Beihilfe zu den Begräbniskosten. Stellen Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einen Antrag und fügen Sie Belege für sämtliche anlässlich des Sterbefalles entstandenen Kosten bei.

Weitere Informationen:
 

Standesamt

Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr (ohne Termine)
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache)

Bis auf Weiteres sind freitags die Bereiche "Anmeldung von Eheschließungen", "Besondere Personenstandsangelegenheiten" und die Urkundenstelle des Standesamtes geschlossen.

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: ja, vor dem Haus und in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja

Busverbindung:

11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage
Geänderte Öffnungszeiten

 


Zentrale Auskunftsstelle:

Telefon: 0541 323-2500
Fax: 0541 323-4335
sozialamtosnabrueck.de

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