Für alle anderen Tiere fehlen EU-einheitliche Regeln. Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrer Schildkröte oder Ihrem Papagei verreisen wollen, müssen Sie sich im jeweiligen Urlaubsland nach den Einreisebedingungen erkundigen. Achten Sie auch darauf, dass Sie bei der Rückkehr die deutschen Bedingungen zur Einreise erfüllen.
Wann besteht ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut? Ein gültiger Impfschutz liegt vor, wenn die Impfung Ihres Tieres zum Reisestart mindestens dreißig Tage und höchstens zwölf Monate zurückliegt. Hunde, Katzen und Frettchen können allerdings frühestens ab einem Alter von drei Monaten geimpft werden.
Ausstellung
Sie bekommen den Heimtierpass bei Ihrem Tierarzt. Wenn Sie den Heimtierpass bereits vor der nächsten Impfung erhalten möchten, geben Sie Ihrem Tierarzt einfach den bisher üblichen gelben internationalen Impfausweis. Er überträgt alle Daten daraus in den neuen Heimtierpass.
Identifikation
Das Tier muss dem Heimtierpass zweifelsfrei zugeordnet werden können. Deshalb muss es über seine Tätowierung oder seinen Mikrochip (auch Transponder genannt) eindeutig zu identifizieren sein. Die Identifikationsmethode wird in den Heimtierpass eingetragen.
Sonderregelungen für Irland, Schweden, Malta und Großbritannien
Für Irland, Schweden, Malta und Großbritannien gilt während einer Übergangszeit von zunächst fünf Jahren eine Sonderregelung. Die Tiere müssen mit einem Chip gekennzeichnet werden und gegen Tollwut geimpft sein. Außerdem müssen sie auf Tollwut-Antikörper (so genannte Titer) getestet worden sein. Dieser Test darf nur in dafür zugelassenen Labors durchgeführt werden. In Deutschland gibt es sieben dieser Labors.
Die Titer-Bestimmung muss für Irland und das Vereinigte Königreich Großbritannien mindestens sechs Monate vor der Einreise, aber frühestens dreißig Tage nach der Tollwutimpfung und für Schweden mindestens 120 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Außerdem haben diese Länder besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall.




