Tiere müssen eindeutig identifiziert werden können. Deshalb gibt es eine Kennzeichnungspflicht. Tiere können mit folgenden Hilfsmitteln gekennzeichnet werden:
- offene oder geschlossene Ringe
- Mikrochips (werden auch Transponder genannt)
- Fotodokumentationen der unveränderlichen Merkmale des betreffenden Tieres
Die Ringe und Transponder erhalten Sie vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF). Andere Fabrikate von anderen Herstellern dürfen nicht verwendet werden.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht für viele Arten von Vögeln, Säugetieren und Reptilien, zum Beispiel für
- Affen
- alle europäischen Vogelarten
- Greifvögel
- Papageien
- Schlangen
- bestimmte Schildkrötenarten
Sie haben dafür zu sorgen, dass Ihr Tier seine Kennzeichnung auch trägt. Hat es seine Kennzeichnung verloren oder musste der Tierarzt sie entfernen, informieren Sie bitte Ihre Ansprechperson bei der Stadt Osnabrück.
Ein- und Ausfuhr
Die Nachweispflichten gelten innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für jedes geschützte Tier. Weitere Genehmigungen für die Ein- oder Ausfuhr sind nicht nötig.
Für die Einfuhr aus Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union) nach Deutschland oder die Ausfuhr von Deutschland in ein Drittland benötigen Sie eine spezielle Genehmigung, die Sie beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn beantragen können. Diese Genehmigung benötigen Sie auch, wenn Sie ein Tier mit in den Urlaub nehmen wollen.
Wollen Sie ein Tier ausführen, das unter das Washingtoner Schutzabkommen fällt, benötigen Sie eine Vorlagebescheinigung der Naturschutzbehörde der Stadt Osnabrück.