Hierbei handelt es sich dann um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr.
In der Regel wird das Fahrzeug an einen anderen Platz in der Nähe umgesetzt oder - wenn dieser nicht vorhanden ist - auf den Betriebshof eines Osnabrücker Abschleppunternehmens abgeschleppt und dort sicher verwahrt. Der Fahrer oder der Halter ist dann für die Kosten der Abschleppmaßnahme und für die Kosten der Verwahrung des Fahrzeugs verantwortlich.
Falls Sie Ihr Fahrzeug vermissen, wenden Sie sich bitte an die Polizei oder an das OS-TEAM der Stadt Osnabrück. Hier wird man Ihnen Auskunft darüber geben können, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt werden musste und wo es gegebenenfalls abgestellt worden ist.




