Erteilung oder Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Das Mindestalter für den Erwerb der Klassen C1 und C1E beträgt 18 Jahre und der Klassen C und CE in der Regel 21 Jahre. Diese Fahrerlaubnisklassen werden befristet erteilt. Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollte die Verlängerung rechtzeitig vor dem Ablauf der Befristung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E (für Kraftomnibusse)
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D1 und D1E beträgt in der Regel 21 Jahre, der Klassen D und DE in der Regel 24 Jahre. Diese Fahrerlaubnisse werden immer befristet erteilt. Deshalb sollte auch hier darauf geachtet werden, dass die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird.
Hinweis:
Fahrer, die mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, Fahrten im gewerblichen Personenverkehr und Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine gesonderte Berufskraftfahrer-Qualifikation nachweisen.
Allgemeine Auskünfte zur Berufskraftfahrer-Qualifikation kann Ihnen das Team Führerscheine geben.
Gebühren
42,60 Euro für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis
28,60 Euro für die Eintragung der Schlüsselzahlen 95 im Führerschein
Weitere Informationen:
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage
Adresse:
Team Führerscheine
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Zentrale Rufnummer: 0541 323-3339