Seit dem 19. Januar 2013 haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Führerschein in den neuen EU-Führerschein (Fahrerlaubnis nach den neuen Richtlinien der EU) umzutauschen. Der Führerschein wird auf 15 Jahre befristet ausgestellt. Den Antrag müssen Sie persönlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Eine Umtauschpflicht ist bis spätestens zum 18. Januar 2033 vorgesehen. Bestimmte Gruppen müssen allerdings ihren alten Führerschein tauschen, wenn Sie weiterhin die bisherige Berechtigung in vollem Umfang behalten möchten. Hiervon sind in erster Linie Personen betroffen, die das 50. Lebensjahr erreichen und eine Fahrererlaubnis der Klasse 2 (bzw. C und CE) besitzen, und weiterhin große Lkw fahren möchten. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig (frühestens drei Monate) vor der Vollendung des 50. Lebensjahres mit dem Team Führerscheine in Verbindung, damit die notwendigen Schritte abgestimmt werden.
Auch für Personen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 kann bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres der Umtausch sinnvoll sein, weil damit alte Rechte gesichert werden können. Über Einzelheiten informiert Sie das Team Führerscheine.
Im Regelfall benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisheriger Führerschein (ist beim Aushändigen des neuen EU-Führerscheins abzugeben oder von der Fahrerlaubnisbehörde zu entwerten)
- bei Antragstellern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse zwei) beantragen, wird eine Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung benötigt
- ein Dateiauszug über die Fahrerlaubnisdaten (früher Karteiabschrift), wenn der aktuelle Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel telefonisch bestellt und unmittelbar an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet werden.
Hinweis:
Fahrer, die mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, Fahrten im gewerblichen Personenverkehr und Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine gesonderte Berufskraftfahrer-Qualifikation nachweisen.
Allgemeine Auskünfte zur Berufskraftfahrer-Qualifikation kann Ihnen das Team Führerscheine geben.
Gebühren
24 Euro für den Umtausch
Weitere Informationen:
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage
Adresse:
Team Führerscheine
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Zentrale Rufnummer: 0541 323-3339