Das Rathaus in Osnabrück.

Umtausch in EU-Kartenführerschein

Ausschnitt eines EU-Führerscheins
Seit Januar 1999 haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Führerschein in den neuen EU-Führerschein (Fahrerlaubnis nach den Richtlinien der EU) umzutauschen. Den Antrag müssen Sie persönlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Eine generelle Umtauschpflicht ist bisher nicht vorgesehen. Bestimmte Gruppen müssen allerdings ihren alten Führerschein tauschen, wenn Sie weiterhin die bisherige Berechtigung in vollem Umfang behalten möchten. Hiervon sind in erster Linie Personen betroffen, die das 50. Lebensjahr erreichen und eine Fahrererlaubnis der Klasse zwei (neu: C und CE) besitzen, und weiterhin große Lkw fahren möchten. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig (etwa zwei Monate) vor der Vollendung des 50. Lebensjahres mit dem Team Führerscheine in Verbindung, damit die notwendigen Schritte abgestimmt werden. 

Auch für Personen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse drei kann bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres der Umtausch sinnvoll sein, weil damit alte Rechte gesichert werden können. Über Einzelheiten informiert Sie das Team Führerscheine.

Im Regelfall benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriger Führerschein (ist beim Aushändigen des neuen EU-Führerscheins abzugeben oder von der Fahrerlaubnisbehörde zu entwerten)
  • bei Antragstellerinnen oder Antragstellern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse zwei) beantragen, wird eine Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung benötigt
  • ein Dateiauszug über die Fahrerlaubnisdaten (früher Karteiabschrift), wenn der aktuelle Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war. Sie kann dort in der Regel telefonisch bestellt und unmittelbar an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet werden.

Hinweis:

Fahrer, die mit einem Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, Fahrten im gewerblichen Personenverkehr und Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine gesonderte Berufskraftfahrer-Qualifikation nachweisen.

Allgemeine Auskünfte zur Berufskraftfahrer-Qualifikation kann Ihnen das Team Führerscheine geben.

Gebühren

 24 Euro für den Umtausch

Weitere Informationen:
 

Öffnungszeiten:

montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja

Busverbindung:

S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage

Adresse:

Team Führerscheine
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Zentrale Rufnummer: 0541 323-3339



 


Suche

Veranstaltungen

Veranstaltungskalender für die Region Osnabrück und das Münsterland

zum Veranstaltungskalender

Bilder, Podcast, Videos

Bildergalerien

Bildergalerien Wie war's? Erfahren Sie es in unserer kleinen Galerie. mehr

Podcast

Podcast Audio-Beiträge der Stadt Osnabrück und des osradios. mehr

Osnabrück im Film

Film Programmkino der ganz besonderen Art. mehr

Soziale Netzwerke

  • YouTube
  • Flickr
  • Myspace
  • Twitter
  • Facebook
  • Google Plus
  • RSS
  • PodCast

Soziale Netzwerke sind wegen zum Teil mangelhaften Datenschutzes in der Kritik. Dennoch wird die Stadt Osnabrück auch weiterhin in den gängigen Sozialen Netzwerken vertreten sein. Bitte beachten Sie dort die jeweiligen Angaben zum Datenschutz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stadt Osnabrück übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der einzelnen Sozialen Netzwerke.