Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend stilllegen lassen wollen oder müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend oder auch endgültig nicht mehr nutzen wollen oder können. Bitte wenden Sie sich dafür an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassung der Stadt Osnabrück.
Aber aufgepasst: Ist Ihr Fahrzeug länger als 12 Monate außerbetriebgesetzt, wird das Kennzeichen automatisch zur weiteren Vergabe freigegeben. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Für diese Fälle benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung I
- die aktuellen Kennzeichen
- zusätzlich bei endgültiger Stilllegung den Verwertungsnachweis
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug stilllegen und verwerten lassen möchten (Verschrottung), müssen Sie es bei einem anerkannten Verwertungsbetrieb oder einer anerkannten Annahmestelle abgeben. Vergewissern Sie sich, dass die Firma, der Sie Ihr Fahrzeug überlassen, tatsächlich anerkannt ist. Bei Zweifeln lassen Sie sich vorher die Dokumente über die Anerkennung als Verwertungsbetrieb oder Annahmestelle zeigen. Häufig hängen diese Zertifikate in den Betriebsräumen öffentlich aus.
Überlassen Sie Ihr Fahrzeug einer nicht anerkannten Firma, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und es kann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens kommen.
Sie bekommen bei der Abgabe einen Verwertungsnachweis, den Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen müssen. Haben Sie ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug zur Verwertung abgegeben, müssen Sie den Verwertungsnachweis ebenfalls umgehend an die Kfz-Zulassungsstelle geben, damit die endgültige Stilllegung veranlasst werden kann. Bis dahin bleiben Sie verantwortlich für Ihr Fahrzeug!
Sie können mit dem Verwertungsbetrieb oder der Annahmestelle schriftlich vereinbaren, dass dieser die Vorlage des Verwertungsnachweises bei der Kfz-Zulassungsstelle übernimmt.
Weitere Informationen:
Adresse:
Zulassungsstelle
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Zentrale Rufnummer: 0541 323-3332
Öffnungszeiten:
montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr
mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr
donnerstags von 8 bis 19 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr
donnerstags von 8 bis 19 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage
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