Der städtische Fachbereich Umwelt weist darauf hin, dass die Bundesregierung den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeuge ab 1. Januar 2012 wieder mit 330 Euro pro Fahrzeug fördert. Förderanträge können nach erfolgter Nachrüstung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Internet unter www.bafa.de ab 1. Februar 2012 gestellt werden. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auch unter www.osnabrueck.de/partikelfilter-nachruesten.
Durch die Nachrüstung können Pkw und Wohnmobile (bis Erstzulassung 31.12.2006) und Transporter bis 3,5 Tonnen (bis Erstzulassung 16.12.2009), die bereits eine gelbe Plakette besitzen, die grüne Plakette erlangen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Rußpartikelfilter nicht vor dem 1. Januar 2012 eingebaut wird, da die Förderung nicht rückwirkend für im Jahr 2011 eingebaute Filter gilt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 beschlossen, dass Autobesitzer, die einen Nachrüstsatz fest bestellt haben, ab sofort unbürokratisch eine Ausnahmegenehmigung bis Ende März 2012 unter Vorlage der Bestellbescheinigung beim städtischen Fachbereich Bürger und Ordnung, Verkehrslenkung, Stadthaus 1, Zimmer 110, Telefon 0541/323-3330, für maximal drei Monate zum Preis von 20 Euro erhalten. Diese auch in Hannover eingeführte Regelung ermöglicht es Autobesitzern, die ihre Fahrzeuge nachrüsten wollen, auch ab Januar 2012 mit der entsprechenden Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einzufahren.