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Informationen für Briefwähler
Informationen für Briefwähler
- Wie auch bei anderen Wahlen ist es wieder möglich, Briefwahlunterlagen vorab zu beantragen.
- Jede wahlberechtigte Person muss ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen. Dies kann ab dem 24. August 2009 direkt im Wahlbüro der Stadt Osnabrück, Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück, erfolgen oder schriftlich per Fax oder durch Boten. Wichtig ist immer die persönliche Unterschrift eines jeden Antragstellers. Eine Beantragung über das Internet ist durch einen Online-Vordruck auf der Homepage der Stadt Osnabrück möglich.
- Eine Beantragung durch eine andere Person ist nur möglich, wenn diese Person eine Vollmacht vorlegt, aus der hervorgeht, dass sie Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 27. September 2009 für die wahlberechtigte Person beantragen soll.
- Die Aushändigung an eine andere Person als den Wahlberechtigten selbst ist nur zulässig, wenn dies in einer speziellen Vollmacht bestätigt wird. Diese Vollmacht ist auf dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt. Jeder Person kann nur für maximal 4 weitere Personen Briefwahlunterlagen entgegennehmen.
Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl am 27. September 2009 (Briefwahl)