Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Entwicklung, ihrer Lernfähigkeit und Bildung so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht nicht hinreichend gefördert werden, haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf.
Es gibt verschiedene Schwerpunkte in der Sonderpädagogik:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Lernen
- Sehen (nicht in Osnabrück)
- Sprache
Wie der sonderpädagogische Förderbedarf ermittelt wird, ist durch eine Verordnung geregelt.
Regelungen für die Förderschule:
Für die Förderschule gelten mit Ausnahme der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung die Vorgaben der Grundschule, der Hauptschule und der Realschule. Dies bezieht sich auf
- den Bildungsauftrag
- die Stundentafel
- Unterrichtsprinzipien
- Leistungsbewertung
- Abschlüsse und Berechtigungen
- Prinzipien der Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler
- die Zusammenarbeit mit den Eltern und
- die Vernetzung mit anderen Einrichtungen
Hierbei werden die spezifischen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Das erfordert besondere pädagogische und didaktische Konsequenzen und schließt therapeutische und pflegerische Angebote ein.
Anne-Frank-Schule (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
Herman-Nohl-Schule (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
Lüstringer Bergschule (Förderschwerpunkt Sprache)
Montessori-Schule (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
Schule an der Rolandsmauer (Förderschwerpunkt Lernen)
Schule in der Dodesheide (Förderschwerpunkt Lernen)