Das Rathaus in Osnabrück.

Eheschließungen im Ausland

Sie möchten als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten? Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen und was Sie tun müssen, damit Ihre Ehe in Deutschland rechtsgültig ist.

Urkunden und Unterlagen

Auskünfte über die im jeweiligen Land benötigten Urkunden und Unterlagen erteilen Ihnen unter anderem die Botschaften und Konsulate hier in Deutschland. Eine Liste finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, einen Link dazu unten auf dieser Seite.

Manche Staaten verlangen von Ihnen zum Beispiel eine Familienstandsbescheinigung, andere ein Ehefähigkeitszeugnis. Als Ihr Wohnsitzstandesamt stellt das Standesamt Osnabrück  Ehefähigkeitszeugnisse aus. Welche Urkunden und Unterlagen in welcher Form dafür hier von Ihnen vorzulegen sind, kann durchaus von Person zu Person aufgrund verschiedener Staatsangehörigkeiten und Lebensverhältnisse variieren. Bitte erkundigen Sie sich deswegen direkt bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Standesamtes.

Prüfung ausländischer Eheschließungen für den deutschen Rechtsbereich

Im Ausland geschlossene Ehen sind in Deutschland grundsätzlich rechtsgültig, wenn die Eheschließung in formell und materiell korrekter Form stattgefunden hat. Welche Urkunden und Unterlagen Sie als Nachweise in welcher Form (zum Beispiel International, in Landessprache mit Apostille oder Legalisation) vorlegen müssen, erläutern Ihnen unsere Standesbeamten gern in einem persönlichen Gespräch.

Klärung der Namensführung nach der Eheschließung im Ausland

Das Namensrecht kennt viele Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe. Um diese verbindlich für Sie persönlich klären zu können, empfehlen wir Ihnen das persönliche Gespräch im Standesamt.

Nachträgliche Beurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe

Eine im Ausland geschlossene Ehe zieht keine automatische Nachbeurkundung nach sich. Sie haben die Möglichkeit - sind aber dazu nicht verpflichtet - einen Antrag auf Nachbeurkundung beim Wohnsitzstandesamt zu stellen.

 
Auswärtiges Amt:
Weitere Informationen:
 

Standesamt

Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr (ohne Termine)
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache)

Bis auf Weiteres sind freitags die Bereiche "Anmeldung von Eheschließungen", "Besondere Personenstandsangelegenheiten" und die Urkundenstelle des Standesamtes geschlossen.

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: ja, vor dem Haus und in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja

Busverbindung:

11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage
Geänderte Öffnungszeiten

 


Ansprechpersonen:

Herr G. Spielberg
Zimmer 215
Telefon: 0541 323-4117
Fax: 0541 323-154117


spielbergosnabrueck.de

 


Frau A. Siegmund
Zimmer 216
Telefon: 0541 323-2116
Fax: 0541 323-152116
siegmundosnabrueck.de

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