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Abfallüberwachung 

Osterfeuer

Offenes Verbrennen von Holz und pflanzlichen Abfällen

Osterfeuer
Osterfeuer
Osterfeuer
 
Der Fachbereich Umwelt weist daraufhin, dass in 2010 für Osterfeuer dieselben Regelungen wie 2009 gültig sind. Wie im vergangenen Jahr sind Osterfeuer auch weiterhin in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen grundsätzlich verboten.

Außerhalb der bebauten Ortsteile werden sie auf Antrag genehmigt, wenn die vorgesehene Grundfläche mehr als 4 Quadratmeter beträgt. Als maximale Grundfläche sind 25 Quadratmeter und eine Aufschichthöhe von 4 Meter erlaubt. Die Anträge sind schriftlich bis zum 11. März beim Fachbereich Umwelt zu stellen. Bei erstmaliger Antragstellung ist die Abnahme der vorgesehenen Fläche durch die Feuerwehr und die untere  Abfallbehörde erforderlich. Osterfeuer, die kleiner als 4 m² sind, müssen lediglich beim Fachbereich Umwelt telefonisch angezeigt werden. Auch hier gilt der Stichtag 11. März.

Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen ist das Haufwerk einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Für zu genehmigende Osterfeuer sind Mindestabstände zu den nächsten benachbarten Gebäuden von 25 Metern bei kleinen Osterfeuern sowie 50 Metern bei den zu genehmigenden größeren Osterfeuern einzuhalten, bei Baumbeständen und Hecken betragen die Mindestabstände generell 15 Meter.

Ausführliche Informationen werden vom Fachbereich Umwelt, Natruper-Tor-Wall 2 (Stadthaus 1) durch Heiko Brosig, Telefon 0541 323-2434 und Manfred Wortmann, Telefon 0541 323-4446 gegeben.

Die Stadt Osnabrück hat sowohl die Regelungen zum Osterfeuer, Antrags- und Anzeigevordrucke als auch die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten ins Internet gestellt. Die interaktive Karte ermöglicht es den Bürgern, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen und anschließend die Karte im Maßstab zu vergrößern, um leicht feststellen zu können, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt möglich ist.

Wie im vergangenen Jahr auch wird die Einhaltung der Vorschrift wieder vor Ort kontrolliert.

Ansprechperson:
 

Fachbereich Umwelt

Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück


Heiko Brosig
Raum 508
Telefon: 0541 323-2434
Fax: 0541 323-152434
brosigosnabrueck.de