Nachdem der Rat der Stadt im Jahr 2010 wegen der hohen Feinstaubbelastungen durch Osterfeuer die Regelungen für deren Abbrennen noch einmal verschärft hat, wird es in Osnabrück auch 2012 nur noch der Öffentlichkeit zugängliche Osterfeuer geben.
42 derartige Feuer sind außerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete der Stadt Osnabrück genehmigt worden. Die früher genehmigungsfreien, aber anzeigepflichtigen kleineren Feuerstellen sind nicht mehr zulässig.
Auch für die der Öffentlichkeit zugänglichen Osterfeuer gilt: Die maximale Grundfläche beträgt 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Der Astdurchmesser darf dabei maximal zehn Zentimeter betragen. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Zu Gebäuden sind grundsätzlich Mindestabstände von 50 Metern einzuhalten, bei Baumbeständen und Hecken betragen die Mindestabstände 15 Meter.
Wer wissen will, wo im Stadtgebiet der Öffentlichkeit zugängliche Osterfeuer genehmigt wurden, findet unten eine Liste der genehmigten Feuer und eine entsprechende Karte.
Polizei und Feuerwehr sind über die genehmigten Osterfeuer informiert, Verstöße können bei der Polizei Osnabrück unter Telefon 0541 327-1212 angezeigt werden.




