Jeder, der dauerhaft von einem körperlichen, psychischen oder geistigen Leiden betroffen ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen oder beantragen lassen.
Zuständig für die Feststellung der Behinderung und des Grades der Behinderung sowie für die Ausstellung des Ausweises ist das Versorgungsamt Oldenburg, Außenstelle Osnabrück. Der Antrag wird formlos oder mit einem Antragsformular gestellt. Das Antragsformular wird dem Antragsteller bei einem formlosen Antrag zugeschickt. Es ist aber auch bei den Versorgungsämtern, Fürsorgestellen, Sozialämtern und Behindertenverbänden erhältlich.
Weitere Informationen:
Versorgungsamt Oldenburg
Außenstelle Osnabrück
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Sprechzeiten:
montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Barrierefreiheit:
Behindertengerechter Zugang: ja, mittels Fahrstuhl
Behindertengerechtes WC: ja
Behindertengerechtes Parken: ja, Parkplätze mit Zufahrt über die Siebensternstraße
Buslinien:
21, 22, 61, 62 - Versorgungsamt
Telefon: 0541 5845-0
Fax: 0541 5845-297
Je nach dem Grad der Behinderung und dem zuerkannten Merkzeichen können die Antragsteller eine oder mehrere der folgenden Vergünstigungen erhalten:
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
- Sozialtarif bei der Telekom
- wahlweise verbilligte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder, wenn der Antragsteller noch selbst Auto fährt, Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer
- Begleitung im öffentlichen Nahverkehr. Für die Begleitperson ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Personennahverkehr kostenlos
- Mietzuschuss (Wohngeld)
Der Grad der Behinderung wird im Behindertenausweis vermerkt.