Es gibt ambulante Dienste der freien Wohlfahrtsverbände sowie private Pflegedienste. Wichtig ist sich zu erkundigen, ob der Dienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Die ambulanten Pflegedienste, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag haben, sind zur ganzheitlichen Hilfegewährung angehalten.
Die nachfolgenden Leistungen werden durch die Pflegedienste erbracht beziehungsweise vermittelt, wenn Sie diese nicht selbst erbringen können:
- Grundpflege:Körperpflege, Betten, Lagern, Trainieren elementarer Fertigkeiten, An- und Auskleiden, Essensgabe
- Behandlungspflege:Injektionen, Verbandwechsel, Blutdruckmessen, Medikamentengabe, Katheterwechsel beziehungsweise -versorgung und anderes mehr - entsprechend den ärztlichen Verordnungen
- Hauswirtschaftshilfe: Wohnungsreinigung, Hausordnungspflichten erledigen, Spülen, Waschen, Bügeln, Heizen der Wohnung
- Ergänzende Dienste: Essen auf Rädern, Einkaufen, Botengänge, Begleitung bei Spaziergängen, Fahrdienste, Hausnotruf
Weitere Informationen:
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Öffnungszeiten:
montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage
Geänderte Öffnungszeiten
Zentrale Auskunftsstelle:
Telefon: 0541 323-2500
Fax: 0541 323-4335
sozialamt
osnabrueck.de