- einen Anspruch aus der Pflegeversicherung haben und
- der pflegebedürftige Mensch seit mindestens sechs Monaten von Ihnen in der häuslichen Umgebung gepflegt wird
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung wird gewährt, wenn
- pflegende Angehörige verreisen
- pflegende Angehörige ins Krankenhaus müssen
- pflegebedürftige Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können oder wenn
- die Wohnung erst noch umgebaut werden muss
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege durch eine Ersatzkraft, die ins Haus kommt, wird gewährt, wenn die Pflegeperson
- Urlaub macht
- erkrankt oder
- aus sonstigen Gründen verhindert ist
Kostenübernahme
Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.




