- Alle Wohnungen haben Zentralheizung.
- Die Wohnungen in höheren Stockwerken sind mit dem Aufzug zu erreichen.
- Die Bewohner brauchen sich nicht um die Treppen- und Flurreinigung - die so genannte "Hausordnung" - zu kümmern.
- Für die meisten Häuser steht ein Hausmeister, zumindest stundenweise, zur Verfügung.
- Die Bewohner leben mit Menschen ihrer Generation zusammen und können mit diesen Kontakt pflegen.
- Eine Fachkraft nimmt sich bei Bedarf der Probleme der Bewohner an.
- Die Wohnungen sind einer zentralen Abrufanlage (Hausnotrufsystem) des Hauses angeschlossen. In einigen Anlagen melden sich die Bewohner und Bewohnerinnen mit dessen Hilfe jeden Morgen oder sie werden aufgerufen, damit gewährleistet ist, dass man auf einen Notfall aufmerksam wird.
Einige der oben angegebenen Wohnanlagen oder Anlagen des Betreuten Wohnens sind öffentlich gefördert und unterliegen der Sozialbindung. Das bedeutet: Es wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Das Einkommen der Bewerber darf ein bestimmtes Niveau nicht überschreiten.
Zudem werden von vielen Wohnungsbaugesellschaften und auf dem freien Mietmarkt so genannte “Alten- oder Seniorenwohnungen” zur Miete angeboten. Diese sind aber meistens ohne eine Betreuung. Bestimmte Hilfen können dann aber über die ambulanten Anbieter wie zum Beispiel "Essen auf Rädern" abgefragt werden.




