Bevor Sie getraut werden können, müssen Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist im Juli 1998 an Stelle des Aufgebots getreten und bis zu sechs Monate vor dem von Ihnen gewählten Termin möglich. Die öffentliche Bekanntmachung als Aushang gibt es ebenfalls nicht mehr. Auch kann ohne Trauzeugen geheiratet werden. Wer mag, darf natürlich trotzdem welche bestimmen.
Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, haben Sie die Möglichkeit Ihren Wunschtermin bis zu einem Jahr im voraus reservieren zu lassen. Verbindlich wird der Termin allerdings erst mit der Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen kann.
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