Für Beitragszahler und Rentner bedeutet dies, dass Renten und Pensionen nach und nach steuerpflichtig werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von nachgelagerter Versteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden - also im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbeitrag unversteuert.




