Erziehungsgeld ist eine steuerfinanzierte, einkommensabhängige Familienleistung für Eltern, die ihr Kind betreuen. Vorausgesetzt wird, dass die Eltern nicht mehr als dreißig Stunden erwerbstätig sind und das Kind das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Einkommensfeststellung und Anspruchsvoraussetzungen
Informationen zur Feststellung des Familieneinkommens (pauschaliertes Nettojahreseinkommen) sowie zu den weiteren Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland oder in einem EU-Staat für in Deutschland erwerbstätige EU-Bürger) entnehmen Sie bitte der Broschüre ''Erziehungsgeld, Elternzeit".
Antrag auf Erziehungsgeld
Der Antrag auf Erziehungsgeld wird für jeweils zwölf Monate gestellt. Der Erstantrag wird für das erste Lebensjahr des Kindes, der Zweitantrag für das zweite Lebensjahr des Kindes gestellt.