Das Schulgesetz eröffnet die Möglichkeit, Hauptschulen und Realschulen in Form einer kombinierten Haupt- Realschule zu führen. Die Schulzweige arbeiten organisatorisch und pädagogisch zusammen, um den Unterricht - insbesondere der Lernziele, Lerninhalte und Beurteilungsgrundsätze - aufeinander abzustimmen, auf andere Weise die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen zu fördern oder ein differenziertes Unterrichtsangebot zu ermöglichen.
In beiden Zweigen wird der Unterricht grundsätzlich schulformspezifisch erteilt.
Abschlüsse:
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums ( 10. Schuljahrgang) oder eines Fachgymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt.
Wer nach dem Besuch des 9. oder 10. Schuljahrgangs keinen Abschluss erhält oder einen Abschluss mit weitergehenden Berechtigungen erwerben will, kann im Regelfall den jeweiligen Schuljahrgang einmal wiederholen.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. In den Fächern der schriftlichen Prüfung werden landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben gestellt. Das Ergebnis des jeweiligen Prüfungsfaches geht in die Jahresnote des Faches mit einem Drittel ein. Unter den Prüfungsfächern darf höchstens ein Fach mit einer insgesamt mangelhaften Leistung sein.
Abschlussprüfungen finden erstmals für diejenigen Schülerinnen und Schüler statt, die zum 1. Augst 2003 in den 7. Schuljahrgang einer allgemeinbildenden Schule ein- oder zurückgetreten sind.
Haupt- und Realschule Domschule
Käthe-Kollwitz-Schule (Ganztagsschule)
Haupt- und Realschule Thomas-Morus-Schule




