Zu welchem Zweck benötige ich einen Registerauszug und wie bekomme ich ihn?
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel als selbständiger Gewerbetreibender für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt. Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.
Bei Personengesellschaften wie Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts oder Kommanditgesellschaften müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter den Antrag stellen, bei juristischen Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von etwa zwei Wochen zu rechnen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften und juristischen Personen)
Gebühren:
- 13 Euro




