Die Ordnungsbehörde prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante Veranstaltung stattfinden kann. Falls erforderlich, setzt sie Auflagen fest, so zum Beispiel zu
- Veranstaltungsbeginn und -ende
- Ausschank und Speisenabgabe
- Toiletten
- Ordnungsdienst
- Brandschutz
- Rettungswegen
- Erste Hilfe
- Höchstbesucherzahl
- Technischen Einrichtungen
- Musikdarbietungen
- Laser- und Pyrotechnik
- Parkplätzen
- Plakatierung
- Versicherungen.




