Im Rahmen des Projektes "Begleitung und Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes entsprechend dem Wuppertal-Gutachten aus 2008" wird die Stelle eines Klimamanagers bei der Stadt Osnabrück eingerichtet. Dieses Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, über den Projektträger Jülich (Förderkennzeichen 03KS0021) für einen Zeitraum von drei Jahren.
Osnabrück stellt einen Klimaschutzmanager ein – Bundesumweltministerium übernimmt 80 % der Kosten für 3 Jahre
Neben der Steuerung des gesamten Projekts und der Erarbeitung von Umsetzungsstrategien und Finanzierungsplänen gehören die Vorbereitung politischer Beschlussfassungen, die Aufbereitung klimaschutzrelevanter Daten sowie die fachkundige Beratung der Entscheidungsträger in Osnabrück zu den wichtigsten Aufgaben des Klimaschutzmanagers. Und natürlich sollen die durch das Wuppertal-Institut 2008 erarbeiteten Maßnahmen dann auch möglichst in die Praxis umgesetzt werden. Um den unterschiedlichsten Fragestellungen und Informationsbedürfnissen in Sachen aktiver Klimaschutz für Osnabrück gerecht zu werden, stehen auch Informations- und Schulungsveranstaltungen auf dem Programm. Drei Jahre lang übernimmt das Bundesumweltministerium 80 % der Kosten für den "Klimaschutzmanager" aus Mitteln des CO2-Emissionszertifkatehandels. In diesem Zeitraum soll der Großteil der im Konzept aufgeführten Ideen in die Praxis umgesetzt werden.
Der geplante Maßnahmenkatalog, um in Osnabrück zukünftig noch mehr CO2 zu sparen, ist lang. An oberster Stelle von zwölf aufgeführten Schwerpunkt-Maßnahmen stehen zwei Projekte, deren Realisierung der Klimaschutzmanager zügig in die Wege leiten soll.
Gemeinsame Gebäudesanierung
So soll die Gründung einer Osnabrücker Quartiersentwicklungskooperation geprüft werden. Deren Aufgabe wäre die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in ausgewählten Stadtvierteln mit einem hohen Sanierungsstau. Wohnungseigentümer könnten zu einer gemeinsamen energetischen Sanierung angeregt werden. Durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften könnten dann beispielsweise größere Sanierungsmaßnahmen angegangen und damit geringere Kosten erreicht werden. Vermieter würden von einer Wertsteigerung der Immobilie, geringeren Leerständen, einer Imageverbesserung des Quartiers und nicht zuletzt einer Entlastung von Aufgaben profitieren. Für die Mieter würden sich die Vorteile spätestens mit der nächsten Heizkostenabrechnung zeigen.
Beratung von Empfängern von Arbeitslosengeld II zum Energiesparen
Ein weiteres Vorhaben soll sich an Empfänger von Arbeitslosengeld II richten, denen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wo und wie Energie eingespart werden kann. Zur Beratung gehört eine detaillierte Verbrauchserfassung für Strom, Wasser und Heizenergie und eine Ist/Soll-Analyse der aufgenommenen Daten. Eine abschließende Übersicht kann dann aufzeigen, wie und wo mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Energie gespart werden kann. So kann der Einsatz von Energiesparlampen, Steckdosenleisten oder stromsparenden Kühlgeräten ebenso zielführend sein, wie eine einfache Änderung der persönlichen, den Energieverbrauch beeinflussenden Verhaltensweisen.
Linktipps:
http://www.bmu.de/
Ausschreibung Klimamanager
Projektträger Jülich ptj




