Diese Leistungen können diejenigen beantragen, die
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Anträge können ab sofort beim Jobcenter Osnabrück oder beim Fachbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Osnabrück gestellt werden.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder der Kindertageseinrichtung, Ergänzende Lernförderung, Aufwendungen für eintägige Ausflüge der Schule beziehungsweise der Kindertageseinrichtung und für mehrtägige Klassenfahrten, Erstattung von maximal 10 Euro monatlich zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, Schülerbeförderung.Entsprechende Nachweise sind dem jeweiligen Antrag beizufügen.
Beide Behörden befinden sich im Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5 in 49076 Osnabrück.
Sofern Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II sind, benutzen Sie bitte die Vordrucke für das Jobcenter. Für alle anderen Leistungsbezieher gelten die Vordrucke für den Fachbereich Soziales und Gesundheit.

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